Die 6 wichtigsten Neuerungen im Überblick
Was bringt die neue Heizkostenverordnung?
Dies sind die sechs zentralen Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO), die seit dem 01.12.2021 gültig sind. Sie möchten mehr wissen?
Alles was du brauchst - in einer Anwendung
Rechtskonform, unkompliziert und einfach zu bedienen. Wie das aussieht? Sieh selber.


Deine individuellen Heizenergie- und Warmwasserverbräuche pro Objekt werden in einem übersichtlichen Dashboard dargestellt. So behältst du jederzeit den Überblick über deine Verbrauchsdaten.
Das Anlegen neuer Objekte funktioniert durch unsere KI-unterstützte Funktion fast von alleine, lade einfach alle erforderlichen Dokumente hoch. Das System führt dich dann Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt erfasst werden.
Eigentümer und Verwalter, die eine schnelle, fehlerfreie und rechtlich sichere Heizkostenabrechnung wünschen, sind bei VITRASS in besten Händen. Durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister wie VITRASS lassen sich Haftungsrisiken vermeiden und der Abrechnungsprozess optimieren.
Übersichtliche Darstellung
Die Erfassung der Heiz- und Warmwasserverbräuche muss pro Wohnung bzw. Nutzeinheit monatlich per Fernablesung erfolgen. Um diesen Prozess für Verwalter und Bewohner zu erleichtern, werden die Verbrauchsdaten übersichtlich und einheitlich in Kilowattstunden (kWh) dargestellt, ergänzt durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu ähnlichen Haushalten.
Warum VITRASS?
Die Welt befindet sich in einem digitalen Wandel - warum also nicht auch die Art, auf die Heizkostenabrechnungen gemacht werden?
Rechtskonforme Erfüllung der neuen HKVO
In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten und zentraler Heizungsanlage ist laut Heizkostenverordnung (HKVO) eine Abrechnung der Heizkosten basierend auf dem individuellen Verbrauch verpflichtend. Dabei sind mindestens 50 % der Energiekosten entsprechend dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner zu berechnen. Dieses Verfahren fördert einen bewussteren und effizienteren Umgang mit Energie und trägt somit zur Verringerung von CO2-Emissionen bei. VITRASS unterstützt Sie dabei mit einem schnellen, gesetzeskonformen und hochwertig geprüften Abrechnungsservice sowie modernster digitaler Technologie zur Verbrauchserfassung.
Geringerer Aufwand - geringere Kosten
Mit VITRASS können die Heizkosten ermittelt werden, ohne dass ein Vor-Ort-Termin zur Ablesung der Verbrauchsdaten in den Wohnungen erforderlich ist. Der Verbrauch der Bewohner wird stattdessen bequem und digital aus der Ferne erfasst. Ein Betreten der Immobilie ist damit nicht mehr notwendig. Die Funkablesung spart Ihnen als Eigentümer oder Verwalter wertvolle Zeit und Aufwand. Die Bewohner profitieren ebenfalls, da sie keinen Tag mehr für den Ablesetermin freihalten müssen. Zudem entfällt die Notwendigkeit von Verbrauchsschätzungen, wenn Bewohner nicht angetroffen werden. Ihre Heizkostenabrechnung wird in der Regel innerhalb von nur 7 Werktagen nach Erhalt aller relevanten Daten erstellt.
KI-unterstützte Dokumentenerfassung
Dank unserer KI-unterstützten Dokumentenerfassung kann eine Zeitersparnis von 85-90% beim Anlegen von neuen Verwaltungsobjekten - sei es eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Mehrfamilienhaus - erreicht werden. Das bedeutet für Sie konkret: weniger Arbeit, schnellere Verfügbarkeit aller Daten und Details und somit mehr Zeit für Sie, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das System leitet Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt erfasst werden. Sie müssen lediglich die erforderlichen Dokumente hochladen, und die KI erledigt den Rest.
Alle Informationen auf einen Blick
Das lange Suchen nach Informationen in Unterlagen gehört der Vergangenheit an. Die strukturierte und auf den Kunden zugeschnittene Oberfläche ermöglicht es, auf einen Blick zu sehen, was wichtig ist. Das Erstellen der verbauchsabhängigen Abrechnung ist dabei innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt aller relevanten Daten möglich. Die Abrechnung wird Ihnen dann in digitaler Form zur Verfügung gestellt, sodass Sie diese bequem per E-Mail an Ihre Bewohner weiterleiten können.
Ablesen aus der Ferne
Dank Funktechnologie aus Deutschland ist die Ablesung der Verbrauchsdaten bequem aus der Ferne möglich. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Vor-Ort-Ablesungen und Zwischenablesungen bei Mieterwechseln. Die Bewohner müssen nicht mehr für einen Ablesetermin zu Hause sein, was den Prozess erheblich vereinfacht und beschleunigt und damit Kosten deutlich reduziert.
Umfassende und individuelle Betreuung
Wir sind an Ihrer Seite, von der Geräte-Montage durch unsere Partner bis hin zur ersten Abrechnung. Unsere Vertriebs- und Operationsspezialisten in den regionalen Servicezentren sowie die Abrechnungsexperten stehen Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Verfügung. Zudem wird jede Abrechnung gründlich geprüft und durchläuft zahlreiche Kontrollen, um höchste Genauigkeit sicherzustellen.
Abrechnungsservice
Die unterjährige Verbrauchsinformation. Ganz einfach.
Erfüllen Sie als Vermieter oder Verwalter Ihre Pflicht mühelos und pünktlich jeden Monat - mit unserer unkomplizierten UVI-Lösung.
Verbrauchserfassung
Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnologie
Wir setzen auf hochwertige, digitale Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler „made in Germany“, um eine zuverlässige und komfortable Datenerfassung zu gewährleisten. Von Funksystemen und Smart-Meter-Gateways über Heizkostenverteiler und Wärmezählern bis hin zu Wasserzählern und Rauchwarnmeldern bieten wir Ihnen alle Geräte, die Sie benötigen.
Pflichten
Automatisiert und rechtskonform
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) sorgt für mehr Transparenz beim Energieverbrauch der Bewohner und ist seit dem 01.01.2022 durch die Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung ist Teil der EU-Bemühungen zur Senkung des CO₂-Ausstoßes von Gebäuden. Als Vermieter oder Verwalter können Sie dieser Pflicht ohne großen Aufwand und stets pünktlich nachkommen – dank unserer automatisierten UVI-Lösung.
Ohne VITRASS
Viel Aufwand, wenig Transparenz
- Jährliche Abrechnung
- Nicht HKVO-konform
- Keine automatisierte UVI
- Papierbasierte Abrechnung
- Manuelle Bewohnerwechsel-Mitteilung
- Keine direkte ERP-Anbindung
- Keine flexiblen Lösungsmodelle
In Deutschland wird die Berechnung und Verteilung der Heizkosten einer Immobilie durch die Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt. Die Heizkostenabrechnung beinhaltet alle Kosten, die durch die Bereitstellung von Warmwasser und Wärme im Gebäude entstehen. Diese Erfassung der Heiz- und Warmwasserverbräuche muss pro Wohnung bzw. Nutzeinheit monatlich per Fernablesung erfolgen.
Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 01.12.2021 wurden die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht übernommen. Eine dieser neuen Anforderungen ist die regelmäßige Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI). Mit VITRASS stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften der aktualisierten Heizkostenverordnung zuverlässig und rechtssicher eingehalten werden.
TODO
Mit der iDWELL-App und VITRASS setzen Sie auf eine digitale und umweltschonende Lösung zur Übermittlung der UVI an Ihre Bewohner – ganz ohne Papier- und Portokosten. Ihre Bewohner werden automatisch benachrichtigt, sobald ihre neue Verbrauchsübersicht in der App verfügbar ist. Für Bewohner, welche keine digitale Zugriffsmöglichkeit haben, kann die UVI auch postalisch über eine ePost Integration zugestellt werden.
Die UVI-Lösung ist anwenderfreundlich und flexibel, maßgeschneidert für private und gewerbliche Eigentümer und Verwalter in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Nutzen Sie das VITRASS-Kundenportal zur Meldung von Bewohnerwechseln oder zur direkten Anbindung Ihres ERP-Systems. Die UVI-Übermittlung an Bewohner erfolgt bequem über die „VITRASS Home“-App, das VITRASS-Bewohnerportal oder als PDF. Alternativ können Sie die Daten über Schnittstellen abrufen und selbst weiterleiten. Mit iDWELL pflegen Sie Objektdaten einfach, und die Abrechnungs- sowie UVI-Zustellung an Mieter erfolgt nahtlos über die iDWELL-App. Wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.
Frequently Asked Questions
In Deutschland wird die Berechnung und Verteilung der Heizkosten einer Immobilie durch die Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt. Die Heizkostenabrechnung beinhaltet alle Kosten, die durch die Bereitstellung von Warmwasser und Wärme im Gebäude entstehen. Diese Abrechnung ist ein Bestandteil der jährlichen Betriebskostenabrechnung, die vom Vermieter oder Verwalter den Bewohnern zur Verfügung gestellt wird. Die HKVO findet Anwendung auf alle Mehrfamilienhäuser, die über eine zentrale Heizungs- und/oder Warmwasserversorgungsanlage verfügen.
Die Heizkosten der Bewohner werden überwiegend, aber nicht ausschließlich, auf Basis des individuellen Verbrauchs ermittelt. Zusätzlich fließt ein vom Vermieter festgelegter Verteilerschlüssel in die Berechnung ein, der beispielsweise die Wohnfläche berücksichtigen kann. Dies ist notwendig, da neben den verbrauchsabhängigen Kosten auch weitere umlagefähige Ausgaben anfallen, die unabhängig vom individuellen Verbrauch sind. Dazu gehören etwa die Gebühren für die Heizungswartung durch den Schornsteinfeger oder der Stromverbrauch für den Betrieb der Heizanlage.
Elektronische Heizkostenverteiler bieten eine besonders präzise Erfassung der Wärmeabgabe eines Heizkörpers, unabhängig davon, ob sie mit Funktechnologie ausgestattet sind. Im Gegensatz zu den früher verwendeten Verdunstungs-Heizkostenverteilern, bei denen die Wärmeabgabe durch die Verdunstung einer Flüssigkeit in einem Röhrchen gemessen wurde, nutzen elektronische Heizkostenverteiler moderne Fühler, um die abgegebene Wärme exakt zu erfassen. Die benötigte Energie für diese elektronische Messung wird durch eine langlebige Batterie bereitgestellt, die eine Betriebsdauer von bis zu 10 Jahren gewährleistet.
Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie die unterjährige Verbrauchsinformation werden die erfassten Werte verschlüsselt und datenschutzkonform per Funk an VITRASS übermittelt. Unser Funk-Heizkostenverteiler arbeitet auf der für Messgeräte zugelassenen Frequenz von 868 MHz, die störungsfrei von anderen Haushaltsgeräten und sicher für die Gesundheit ist.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine regelmäßige Übersicht, die den Energieverbrauch für Heizung und/oder Warmwasser dokumentiert. Wohnungsunternehmen, Eigentümer und Verwalter sind laut der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet, diese Verbrauchsinformationen zu erstellen und den Bewohnern zur Verfügung zu stellen.
Die Erfassung der Heiz- und Warmwasserverbräuche muss pro Wohnung bzw. Nutzeinheit monatlich per Fernablesung erfolgen.
Die Verbrauchsdaten sollten in Kilowattstunden (kWh) dargestellt werden, ergänzt durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu ähnlichen Haushalten.
Die Bewohner müssen aktiv darüber informiert werden, dass neue Verbrauchsdaten vorliegen, beispielsweise durch eine E-Mail-Benachrichtigung.
Da die UVI personenbezogene Daten enthält, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Informationen nicht versehentlich an unbefugte Dritte gelangen. Eigentümer und Verwalter müssen daher sicherstellen, dass dem Messdienst oder VITRASS stets aktuelle Bewohnerdaten vorliegen.
Ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) ermöglicht die Fernablesung digitaler Strom- und Gaszähler. Es speichert empfangene Daten, verschlüsselt sie und sendet sie sicher an berechtigte Empfänger wie Stromlieferanten und Netzbetreiber. Darüber hinaus können weitere Geräte und Anlagen, wie Photovoltaikanlagen oder Heizkostenverteiler, direkt oder über einen zusätzlichen CLS-Adapter angebunden werden. Dies eröffnet den Weg zur smarten, energieeffizienten und klimaintelligenten Immobilie.
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Heizkostenverteiler messen den Wärmeverbrauch jedes Heizkörpers im Gebäude und ermöglichen dadurch eine genaue, wohnungsspezifische Abrechnung der Heizkosten. Mit unserer Funktechnologie können die Verbrauchswerte bequem aus der Ferne erfasst werden, was den Ableseprozess sowohl für Sie als auch für die Bewohner erheblich vereinfacht und entlastet. Zudem erfüllt diese moderne Funktechnik alle Anforderungen der überarbeiteten Heizkostenverordnung.