Heizkosten abrechnen?

Mit VITRASS
schnell

Wir sorgen für eine rechtssichere und qualitätsgeprüfte Abrechnung Ihrer Heizkosten.

Die 6 wichtigsten Neuerungen im Überblick

Was bringt die neue Heizkostenverordnung?

Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik

Spätestens ab 01.01.2027

Ab dem 01.12.2021 dürfen bei Neuinstallation oder Austausch nur noch fernablesbare Messgeräte verbaut werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn einzelne Zähler in einem bestehenden, noch nicht fernablesbaren System ersetzt werden. Alle alten, nicht-fernablesbaren Geräte sind bis zum 31.12.2026 verpflichtend zu ersetzen. Unsere Geräte sind schon heute darauf vorbereitet.

Interoperabilität

Ab 01.12.2022

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen neue fernablesbare Mess- und Erfassungstechniken laut Heizkostenverordnung interoperabel sein. Das bedeutet, auch andere Dienstleister können die Daten auslesen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Wahl und dem Wechsel Ihres Dienstleisters. Unsere Technik erfüllt diese Anforderungen bereits.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Ab 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 müssen Eigentümer/Verwalter in Mehrfamilienhäusern monatliche Heiz- und Warmwasserinformationen (UVI) bereitstellen. Das senkt nachweislich den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß. Diese Pflicht gilt nur bei fernablesbarer Messtechnik. Die Kosten sind auf Bewohner umlegbar. Unsere UVI-Lösung bietet Ihnen eine einfache Bereitstellung per App, Bewohnerportal oder eigenem System.

Zusatzinformationen in der Heizkostenabrechnung

Ab 01.12.2021

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) erfordert für Abrechnungszeiträume ab 01.12.2021 erweiterte Heizkostenabrechnungen. Diese müssen künftig Energieanteile, Verbrauchsvergleiche (Vorjahr/Durchschnitt), Steuerdetails und Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen enthalten. Sie müssen nicht aktiv werden; wir passen unsere Abrechnungen rechtzeitig an und informieren Sie vorab.

Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)

Spätestens ab 01.12.2022 bzw. 01.01.2027

Ab dem 01.12.2022 muss neu installierte Mess- und Erfassungstechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angebunden werden können. Diese Pflicht stellt sicher, dass Ihre Immobilie für zukünftige, hochsichere Mess- und Steuerungstechnologien gerüstet ist. Das SMGW ermöglicht die Integration von Submetering, Smart Metering sowie erneuerbaren Energien und E-Mobilität.

Neue Kürzungsrechte für Bewohner bzw. Nutzer

Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) schafft neue Pflichten für Eigentümer/Verwalter und gibt Mietern bei Nichteinhaltung Kürzungsrechte von 3 % auf ihre Heizkosten. Dies gilt, wenn keine fernablesbare Messtechnik installiert wurde, ab 01.01.2022 die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) fehlt/unvollständig ist (trotz vorhandener Technik) oder die Heizkostenabrechnung ab 01.12.2021 keine/unvollständige Zusatzinformationen enthält.

Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik

Spätestens ab 01.01.2027

Ab dem 01.12.2021 dürfen bei Neuinstallation oder Austausch nur noch fernablesbare Messgeräte verbaut werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn einzelne Zähler in einem bestehenden, noch nicht fernablesbaren System ersetzt werden. Alle alten, nicht-fernablesbaren Geräte sind bis zum 31.12.2026 verpflichtend zu ersetzen. Unsere Geräte sind schon heute darauf vorbereitet.

Interoperabilität

Ab 01.12.2022

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen neue fernablesbare Mess- und Erfassungstechniken laut Heizkostenverordnung interoperabel sein. Das bedeutet, auch andere Dienstleister können die Daten auslesen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Wahl und dem Wechsel Ihres Dienstleisters. Unsere Technik erfüllt diese Anforderungen bereits.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Ab 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 müssen Eigentümer/Verwalter in Mehrfamilienhäusern monatliche Heiz- und Warmwasserinformationen (UVI) bereitstellen. Das senkt nachweislich den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß. Diese Pflicht gilt nur bei fernablesbarer Messtechnik. Die Kosten sind auf Bewohner umlegbar. Unsere UVI-Lösung bietet Ihnen eine einfache Bereitstellung per App, Bewohnerportal oder eigenem System.

Zusatzinformationen in der Heizkostenabrechnung

Ab 01.12.2021

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) erfordert für Abrechnungszeiträume ab 01.12.2021 erweiterte Heizkostenabrechnungen. Diese müssen künftig Energieanteile, Verbrauchsvergleiche (Vorjahr/Durchschnitt), Steuerdetails und Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen enthalten. Sie müssen nicht aktiv werden; wir passen unsere Abrechnungen rechtzeitig an und informieren Sie vorab.

Anbindbarkeit an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW)

Spätestens ab 01.12.2022 bzw. 01.01.2027

Ab dem 01.12.2022 muss neu installierte Mess- und Erfassungstechnik sicher an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angebunden werden können. Diese Pflicht stellt sicher, dass Ihre Immobilie für zukünftige, hochsichere Mess- und Steuerungstechnologien gerüstet ist. Das SMGW ermöglicht die Integration von Submetering, Smart Metering sowie erneuerbaren Energien und E-Mobilität.

Neue Kürzungsrechte für Bewohner bzw. Nutzer

Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) schafft neue Pflichten für Eigentümer/Verwalter und gibt Mietern bei Nichteinhaltung Kürzungsrechte von 3 % auf ihre Heizkosten. Dies gilt, wenn keine fernablesbare Messtechnik installiert wurde, ab 01.01.2022 die monatliche Verbrauchsinformation (UVI) fehlt/unvollständig ist (trotz vorhandener Technik) oder die Heizkostenabrechnung ab 01.12.2021 keine/unvollständige Zusatzinformationen enthält.

Dies sind die sechs zentralen Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO), die seit dem 01.12.2021 gültig sind. Sie möchten mehr wissen?

Alles was du brauchst - in einer Anwendung

Rechtskonform, unkompliziert und einfach zu bedienen. Wie das aussieht? Sieh selber.

Laptop Rahmen
Inhalt auf Laptop Bildschirm

Deine individuellen Heizenergie- und Warmwasserverbräuche pro Objekt werden in einem übersichtlichen Dashboard dargestellt. So behältst du jederzeit den Überblick über deine Verbrauchsdaten.

Das Anlegen neuer Objekte funktioniert durch unsere KI-unterstützte Funktion fast von alleine, lade einfach alle erforderlichen Dokumente hoch. Das System führt dich dann Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt erfasst werden.

Eigentümer und Verwalter, die eine schnelle, fehlerfreie und rechtlich sichere Heizkostenabrechnung wünschen, sind bei VITRASS in besten Händen. Durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister wie VITRASS lassen sich Haftungsrisiken vermeiden und der Abrechnungsprozess optimieren.

Übersichtliche Darstellung

Die Erfassung der Heiz- und Warmwasserverbräuche muss pro Wohnung bzw. Nutzeinheit monatlich per Fernablesung erfolgen. Um diesen Prozess für Verwalter und Bewohner zu erleichtern, werden die Verbrauchsdaten übersichtlich und einheitlich in Kilowattstunden (kWh) dargestellt, ergänzt durch Vergleiche zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu ähnlichen Haushalten.

Warum VITRASS?

Die Welt befindet sich in einem digitalen Wandel - warum also nicht auch die Art, auf die Heizkostenabrechnungen gemacht werden?

  • Rechtskonforme Erfüllung der neuen HKVO

    In Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten und zentraler Heizungsanlage ist laut Heizkostenverordnung (HKVO) eine Abrechnung der Heizkosten basierend auf dem individuellen Verbrauch verpflichtend. Dabei sind mindestens 50 % der Energiekosten entsprechend dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner zu berechnen. Dieses Verfahren fördert einen bewussteren und effizienteren Umgang mit Energie und trägt somit zur Verringerung von CO2-Emissionen bei. VITRASS unterstützt Sie dabei mit einem schnellen, gesetzeskonformen und hochwertig geprüften Abrechnungsservice sowie modernster digitaler Technologie zur Verbrauchserfassung.

  • Geringerer Aufwand - geringere Kosten

    Mit VITRASS können die Heizkosten ermittelt werden, ohne dass ein Vor-Ort-Termin zur Ablesung der Verbrauchsdaten in den Wohnungen erforderlich ist. Der Verbrauch der Bewohner wird stattdessen bequem und digital aus der Ferne erfasst. Ein Betreten der Immobilie ist damit nicht mehr notwendig. Die Funkablesung spart Ihnen als Eigentümer oder Verwalter wertvolle Zeit und Aufwand. Die Bewohner profitieren ebenfalls, da sie keinen Tag mehr für den Ablesetermin freihalten müssen. Zudem entfällt die Notwendigkeit von Verbrauchsschätzungen, wenn Bewohner nicht angetroffen werden. Ihre Heizkostenabrechnung wird in der Regel innerhalb von nur 7 Werktagen nach Erhalt aller relevanten Daten erstellt.

  • KI-unterstützte Dokumentenerfassung

    Dank unserer KI-unterstützten Dokumentenerfassung kann eine Zeitersparnis von 85-90% beim Anlegen von neuen Verwaltungsobjekten - sei es eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Mehrfamilienhaus - erreicht werden. Das bedeutet für Sie konkret: weniger Arbeit, schnellere Verfügbarkeit aller Daten und Details und somit mehr Zeit für Sie, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Das System leitet Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen korrekt erfasst werden. Sie müssen lediglich die erforderlichen Dokumente hochladen, und die KI erledigt den Rest.

  • Alle Informationen auf einen Blick

    Das lange Suchen nach Informationen in Unterlagen gehört der Vergangenheit an. Die strukturierte und auf den Kunden zugeschnittene Oberfläche ermöglicht es, auf einen Blick zu sehen, was wichtig ist. Das Erstellen der verbauchsabhängigen Abrechnung ist dabei innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt aller relevanten Daten möglich. Die Abrechnung wird Ihnen dann in digitaler Form zur Verfügung gestellt, sodass Sie diese bequem per E-Mail an Ihre Bewohner weiterleiten können.

  • Ablesen aus der Ferne

    Dank Funktechnologie aus Deutschland ist die Ablesung der Verbrauchsdaten bequem aus der Ferne möglich. Dadurch entfällt die Notwendigkeit von Vor-Ort-Ablesungen und Zwischenablesungen bei Mieterwechseln. Die Bewohner müssen nicht mehr für einen Ablesetermin zu Hause sein, was den Prozess erheblich vereinfacht und beschleunigt und damit Kosten deutlich reduziert.

  • Umfassende und individuelle Betreuung

    Wir sind an Ihrer Seite, von der Geräte-Montage durch unsere Partner bis hin zur ersten Abrechnung. Unsere Vertriebs- und Operationsspezialisten in den regionalen Servicezentren sowie die Abrechnungsexperten stehen Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Verfügung. Zudem wird jede Abrechnung gründlich geprüft und durchläuft zahlreiche Kontrollen, um höchste Genauigkeit sicherzustellen.

Abrechnungsservice

Die unterjährige Verbrauchsinformation. Ganz einfach.

Erfüllen Sie als Vermieter oder Verwalter Ihre Pflicht mühelos und pünktlich jeden Monat - mit unserer unkomplizierten UVI-Lösung.

Verbrauchserfassung

Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnologie

Wir setzen auf hochwertige, digitale Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler „made in Germany“, um eine zuverlässige und komfortable Datenerfassung zu gewährleisten. Von Funksystemen und Smart-Meter-Gateways über Heizkostenverteiler und Wärmezählern bis hin zu Wasserzählern und Rauchwarnmeldern bieten wir Ihnen alle Geräte, die Sie benötigen.

Pflichten

Automatisiert und rechtskonform

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) sorgt für mehr Transparenz beim Energieverbrauch der Bewohner und ist seit dem 01.01.2022 durch die Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung ist Teil der EU-Bemühungen zur Senkung des CO₂-Ausstoßes von Gebäuden. Als Vermieter oder Verwalter können Sie dieser Pflicht ohne großen Aufwand und stets pünktlich nachkommen – dank unserer automatisierten UVI-Lösung.

Ohne VITRASS

Viel Aufwand, wenig Transparenz

  • Jährliche Abrechnung
  • Nicht HKVO-konform
  • Keine automatisierte UVI
  • Papierbasierte Abrechnung
  • Manuelle Bewohnerwechsel-Mitteilung
  • Keine direkte ERP-Anbindung
  • Keine flexiblen Lösungsmodelle

In Deutschland wird die Berechnung und Verteilung der Heizkosten einer Immobilie durch die Heizkostenverordnung (HKVO) geregelt. Die Heizkostenabrechnung beinhaltet alle Kosten, die durch die Bereitstellung von Warmwasser und Wärme im Gebäude entstehen. Diese Erfassung der Heiz- und Warmwasserverbräuche muss pro Wohnung bzw. Nutzeinheit monatlich per Fernablesung erfolgen.

Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 01.12.2021 wurden die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht übernommen. Eine dieser neuen Anforderungen ist die regelmäßige Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI). Mit VITRASS stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften der aktualisierten Heizkostenverordnung zuverlässig und rechtssicher eingehalten werden.

TODO

Mit der iDWELL-App und VITRASS setzen Sie auf eine digitale und umweltschonende Lösung zur Übermittlung der UVI an Ihre Bewohner – ganz ohne Papier- und Portokosten. Ihre Bewohner werden automatisch benachrichtigt, sobald ihre neue Verbrauchsübersicht in der App verfügbar ist. Für Bewohner, welche keine digitale Zugriffsmöglichkeit haben, kann die UVI auch postalisch über eine ePost Integration zugestellt werden.

Die UVI-Lösung ist anwenderfreundlich und flexibel, maßgeschneidert für private und gewerbliche Eigentümer und Verwalter in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Nutzen Sie das VITRASS-Kundenportal zur Meldung von Bewohnerwechseln oder zur direkten Anbindung Ihres ERP-Systems. Die UVI-Übermittlung an Bewohner erfolgt bequem über die „VITRASS Home“-App, das VITRASS-Bewohnerportal oder als PDF. Alternativ können Sie die Daten über Schnittstellen abrufen und selbst weiterleiten. Mit iDWELL pflegen Sie Objektdaten einfach, und die Abrechnungs- sowie UVI-Zustellung an Mieter erfolgt nahtlos über die iDWELL-App. Wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.

FAQs

Frequently Asked Questions

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